Ablauf
Um über Ihre Probleme ausführlich reden zu können, biete ich Ihnen ein zeitnahes Erstgespräch an. Hier können Sie über Ihre Wünsche, Anliegen, Sorgen oder Probleme mit mir sprechen. Im sogenannten Erstgespräch findet eine ausführliche Anamnese statt.
Hieraus ergeben sich dann die entsprechenden Therapiemöglichkeiten, die ich Ihnen natürlich erörtern werde. Sie entscheiden in aller Ruhe, ob Sie eine der vorgeschlagenen Behandlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen möchten.
Die Termine finden üblicherweise einmal in der Woche statt. Arbeiten Sie in Einzelsitzungen individualisiert an Ihrem Anliegen. Die Einzeltherapie ist verhaltenstherapeutisch orientiert und zielt darauf ab, Ihnen konkret und alltagsnah zu helfen.
Kosten
Die Sitzungen können selbst bezahlt oder über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Hierzu muss der Patient einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse einreichen und nachweisen können, vergeblich bei den Krankenkassen zugelassenen Psychotherapeuten versucht zu haben, einen Therapieplatz innerhalb von 8 Wochen zu erhalten (Kostenerstattungsverfahren).
Als Versicherte:r einer Privaten Krankenkasse können Sie direkt einen Termin zum Erstgespräch vereinbaren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen, die Sie als Privatpatient:in in Anspruch nehmen, stelle ich Ihnen die von mir erbrachten Leistungen gemäß Gebührenordnung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen (GOÄ/GOP) privat in Rechnung. Für jede durchgeführte 50-minütige psychotherapeutische Sitzung berechne ich Ihnen 100,55 Euro (2,3facher Satz gemäß GOÄ/GOP).
Außerdem ist es möglich, über die Heilfürsorge der Bundeswehr oder Bundespolizei, der Berufsfeuerwehr und Landespolizei Sachsen abzurechnen.
Eine von den Krankenkassen nicht übernommene Finanzierung einer Psychotherapie kann dennoch eine notwendige Heilbehandlung sein und ist somit als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar!
Zudem gibt es auch Vorteile für Selbstzahler:
- keine langen Wartezeiten (Erstgespräch innerhalb von 7 Tagen möglich)
- keine langwierigen Begutachtungen durch Hausarzt oder Psychiater (wenn keine Störung mit Krankheitswert vorliegt)
- es gelangen ohne Absprache keine Unterlagen/Daten/Diagnosen an externe Dritte
- Einstieg in die Psychotherapie auch nach Abbruch bei einem approbierten Psychotherapeuten während der zweijährigen Sperrfrist möglich
- Dauer und Häufigkeit von Terminen einer Beratung bleibt selbstbestimmt
- Honorare können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern eine Diagnose vorliegt
- beruflich bedingtes Coaching kann im Rahmen der Werbungskosten geltend gemacht werden
- Motivationssteigerung dahingehend, eine belastende Situation/Umstände zu verändern, da durch eine Kostenübernahme häufig ein Anstieg des Verantwortungsgefühls sich selbst gegenüber festzustellen ist
Die Sitzungen finden in der Praxis in der Kasseler Str. 28, 04155 Leipzig statt.